Oberbürgermeister Albert Kolbe

aus Stargarder Jahresblatt 1996

Oberbürgermeister Albert Kolbe

Albert Kolbe, unser Oberbürgermeister seit Januar 1907, war bereits seit 1.4.1903 in der städtischen Verwaltung zuerst als Magistratsassessor und seit Juli 1903 als zweiter Bürgermeister tätig. Mit den Grundsätzen eines zielbewussten Regiments, noch unter Schröders, unseres früheren talentvollen Oberbürgermeisters, Leitung vertraut geworden, setzt er dessen Tätigkeit unentwegt und mit glücklichem Erfolge fort. Die Vereinigung der Kreise Pyritz, Saatzig und unseres Stadtkreises zu einer Krankenhausverwaltung mit ihren hervorragenden Einrichtungen ist sein eigenstes Werk. Ebenso verdient machte er sich durch die Schaffung des mustergültigen Oberlyceums mit seinem wundervollen Neubau. Eine glückliche Hand bewies er beim Ankauf des herrlich gelegenen Mandelschen Hauses für Zwecke der Jugendpflege. Unter seiner Leitung wurde die Gasanstalt und die elektrische Zentrale bedeutend erweitert und umgeformt. Dieselbe glückliche Hand beim Erwerb von Grund und Boden bewies er beim Ankauf des Stadtparks. Dank seiner Fürsorge wachsen die Mittel für die Gründung des Augusta-Victoria-Waisenhauses zusehends. Gegen 40000 Mark sind bereits zum größten Teil aus privaten Mitteln aufgebracht.

Die zum Ausbau fertige Chaussee nach der städtischen Forst lohnt reichlich seine große Mühe, die die Beseitigung der Schwierigkeiten mit den Nachbarkreisen verlangte. Und noch gibt es große Aufgaben zu erfüllen, so die Errichtung einer Stadthalle und eines zweiten Rathauses. Das einzige Lokal für Theater geht seinem Kinoschicksal entgegen. Und dann ist es aus mit der Schauspielkunst in Stargard. Hoffen und wünschen wir, dass unserem verdienten Stadtoberhaupt auch die Lösung dieser unverkennbar schwierigen Projekte mit demselben glücklichen Erfolge gelingen möge wie die früheren.

Seines Königs Majestät haben die Verdienste dieses schaffensfreudigen und arbeitsfrohen Leiters im Jahre 1908 durch die Verleihung der großen Amtskette und bereits 1911 durch Verleihung des Titels „Oberbürgermeister" anzuerkennen geruht.

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